Elternrat

Die Elternmitwirkung in der Elternversammlung, dem Elternrat und dem Rat der Tageseinrichtung hat insbesondere das Ziel, die Zusammenarbeit zwischen ihnen, uns und unserem päd. Personal zubeleben. Durch ihre Beteiligung möchten wir erreichen, dass unsere Arbeit transparent wird und sie die Möglichkeit wahrzunehmen, ihre Vorstellungen einzubringen und für das gemeinsame Anliegen im Sinne unseres Status Mitverantwortung zu tragen.

Ein weiteres Ziel unserer Elternmitwirkung ist es, den Informations- und Erfahrungsaustausch zu sichern, Energien zu nutzen, die für den Zusammenhalt u. die gemeinsame Erfüllung von Aufgaben zu Verfügung stehen.
Um durch frühe Kontakte spätere Konflikte zu vermeiden.

Besetzung des Elternrates
Die momentane Zusammenstellung des Elternrates kann dem nachstehenden Organigramm entnommen werden.

Aufgaben des Elternrates:

• ist Ansprechpartner für Anliegen der Eltern der entsprechenden Gruppe
• vertritt die Anliegen der Eltern, die für die ganze Gruppe von Bedeutung sind und legen entsprechende Anträge vor
• ist Bindeglied zwischen Eltern, Erzieherinnen und Kindergartenleitung
• pflegt den Kontakt mit den Eltern und Erzieherinnen
• versucht in Problemsituationen zwischen den Betroffenen Brücken zu schlagen oder verweist an die entsprechenden Personen/Stellen (Einhaltung Instanzenweg)
• koordiniert bei Bedarf die Elternmitarbeit bei Gruppenanlässen
• organisiert Feste und Aktivitäten des Kindergartens mit
• nimmt Wünsche und Anregungen auf und bringen Neue ein


Kompetenzen des Elternrates:

• kann Vorschläge für Projekte einbringen
• kann eine Besprechung mit Erzieherinnen wünschen
• kann Gruppenanliegen bei der Kindergartenleitung und beim Kirchenvorstand vortragen

Wahl des Elternrates
Im Rahmen der Elternvollversammlung werden jeweils ein Vertreter sowie ein Stellvertreter je Kindergartengruppe für ein Kindergartenjahr gewählt.

Wahl des Rates der Einrichtung
Die jeweils zwei Elternvertreter, die Gruppenleitungen, Kindergartenleitung sowie Vertreter des Kirchenvorstandes wählen wiederum den Vertreter und dessen Stellvertretung als Vorsitzenden des Elternrates.

Sitzungen des Kindergartenrates
Es werden ca. drei Sitzungen je Amtsjahr durchgeführt.