Die Elternmitwirkung in der Elternversammlung, dem Elternrat und dem Rat der Tageseinrichtung
hat insbesondere das Ziel, die Zusammenarbeit zwischen ihnen, uns und unserem päd. Personal zubeleben. Durch ihre
Beteiligung möchten wir erreichen, dass unsere Arbeit transparent wird und sie die Möglichkeit wahrzunehmen, ihre
Vorstellungen einzubringen und für das gemeinsame Anliegen im Sinne unseres Status Mitverantwortung zu tragen.
Ein weiteres Ziel
unserer Elternmitwirkung ist es, den Informations- und Erfahrungsaustausch
zu sichern, Energien zu nutzen, die für den Zusammenhalt u. die gemeinsame
Erfüllung von Aufgaben zu Verfügung stehen.
Um durch frühe Kontakte spätere Konflikte zu vermeiden.
Besetzung
des Elternrates
Die momentane Zusammenstellung des Elternrates kann dem nachstehenden
Organigramm entnommen werden.
Aufgaben
des Elternrates:
• ist Ansprechpartner für Anliegen der Eltern der entsprechenden
Gruppe
• vertritt die Anliegen der Eltern, die für die ganze Gruppe
von Bedeutung sind und legen entsprechende Anträge vor
• ist Bindeglied zwischen Eltern, Erzieherinnen und Kindergartenleitung
• pflegt den Kontakt mit den Eltern und Erzieherinnen
• versucht in Problemsituationen zwischen den Betroffenen Brücken
zu schlagen oder verweist an die entsprechenden Personen/Stellen (Einhaltung
Instanzenweg)
• koordiniert bei Bedarf die Elternmitarbeit bei Gruppenanlässen
• organisiert Feste und Aktivitäten des Kindergartens mit
• nimmt Wünsche und Anregungen auf und bringen Neue ein
Kompetenzen des Elternrates:
• kann Vorschläge für Projekte einbringen
• kann eine Besprechung mit Erzieherinnen wünschen
• kann Gruppenanliegen bei der Kindergartenleitung und beim Kirchenvorstand
vortragen
Wahl
des Elternrates
Im
Rahmen der Elternvollversammlung werden jeweils ein Vertreter sowie ein
Stellvertreter je Kindergartengruppe für ein Kindergartenjahr gewählt.
Wahl
des Rates der Einrichtung
Die
jeweils zwei Elternvertreter, die Gruppenleitungen, Kindergartenleitung
sowie Vertreter des Kirchenvorstandes wählen wiederum den Vertreter
und dessen Stellvertretung als Vorsitzenden des Elternrates.
Sitzungen
des Kindergartenrates
Es
werden ca. drei Sitzungen je Amtsjahr durchgeführt.
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